Terms / Conditions

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

I. Allgemeines

1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von Olaf Friese Cards & Supplies GmbH & Co.KG(nachfolgend OFCS genannt) erfolgen ausschliesslich aufgrund dieser AGBs. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit Entgegennahme der Ware gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine eigenen Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

2. Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie durch OFCS schriftlich bestätigt worden sind.

II. Angebot und Vertragsschluß

1. Unsere Angebote, Prospekte, Anzeigen, Kataloge etc. sind freibleibend und unverbindlich, Irrtum und Preisänderungen vorbehalten. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Gleiches gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. OFCS behält sich das Recht vor, Bestellungen nicht oder nur in Teilen auszuführen, bzw. bestimmte Kunden von der Belieferung auszuschliessen.

2. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Daten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

3. OFCS behält sich das Recht vor, nach Erteilung des Auftrages Änderungen des Vertragsgegenstandes während der Lieferzeit vorzunehmen, sofern diese nicht grundlegender Art sind und die Interessen des Käufers nicht unzumutbar eingeschränkt werden.

III. Preise

1. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, werden alle Preise nach der jeweils gültigen Preisliste berechnet. Sofern eine schriftliche Auftragsbestätigung erteilt wurde, sind die darin genannten Preise maßgebend.
Für Endverbraucher enthalten die genannten Preise die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer. Für registrierte gewerbliche Kunden gelten gesonderte Netto-Preislisten, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.

2. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, unfrei ab Lager Köln zuzüglich Verpackung, Nachnahme- und sonstiger Versandkosten. Alle öffentlichen Abgaben (Steuern, Gebühren, Zölle usw.), die aus oder im Zusammenhang mit dem Abschluß oder der Abwicklung des Vertrages außerhalb der Bundesrepublik Deutschland anfallen, werden vom Käufer getragen.

3. Rabatte werden grundsätzlich nur gewerblichen Kunden eingeräumt und sind vom Nettoumsatz und der Artikel abhängig.

4. Bestellungen unterhalb des Mindesbestellwertes (z.Z. Euro 50,- für Endverbraucher & Euro 150,- für Gewerbetreibende) werden gundsätzlich nicht ausgeführt. Sollte in Einzelfällen doch eine Lieferung erfolgen, behalten wir uns die Berechnung eines Mindermengenzuschlages in Höhe von 10,- vor.

IV. Liefer- und Leistungsziel

1. Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden, bedürfen der Schriftform.

2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die OFCS die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen und falsche bzw. verzögerte Eigenbelieferung seitens des Lieferanten von OFCS, hat OFCS auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen OFCS die Lieferungen bzw. Leistungen auf die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

3. Wenn die Behinderung länger als 2 Monate dauert, ist der Käufer berechtigt, nach angemessener Nachfristsetzung hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferfrist oder wird OFCS von seiner Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich OFCS nur berufen, wenn er den Käufer unverzüglich benachrichtigt.

4. OFCS ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.

V. Versand und Gefahrenübergang

1. Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht an den Käufer über, sobald die Sendung an den Transporteur übergeben worden ist bzw. das Lager von OFCS verlässt. Transportversicherungen werden grundsätzlich nicht gesondert abgeschlossen. Zusätzlicher Versicherungsschutz ist durch den Käufer auf eigene Kosten zu veranlassen.

2. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.

3. Äußerlich beschädigte Ware ist unmittelbar bei der Anlieferung dem anliefernden Tranporteur zu melden. Sollte sich ein Transportschaden erst beim Auspacken der Ware feststellen lassen, so ist diese Meldung umgehend nachzuholen.

4. Warenrücksendungen bedürfen der vorherigen Absprache und müssen frei versandt werden.

VI. Gewährleistung

1. Wir gewährleisten, daß unsere Produkte nicht mit Mängeln, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, behaftet sind. Sollte die gelieferte Ware dennoch mangelhaft sein oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften, liefert OFCS nach seiner Wahl Ersatz oder bessert nach. OFCS behält sich das Recht auf Nachbesserung vor.

2. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer erkennbare Mängel, unrichtige und unvollständige Lieferungen innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht sofort entdeckt werden können, sind dem Verkäufer unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.

3. Im Falle einer Mitteilung des Käufers, daß die Produkte nicht der Bestellung entsprechen, werden die falsch gelieferten Waren nach vorheriger telefonischer Absprache mit OFCS an die Anschrift von OFCS frei zurückgesandt.

4. Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt und hätte der Kunde dies bei Beachtung der von ihm zu erwartenden Sorgfalt erkennen können, behalten wir uns die Berechnung einer Kostenpauschale von mindestens 10,- vor.

5. Ist auch eine wiederholte Ersatzlieferung mangelhaft, kann der Käufer die Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

6. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.

7. Gewährleistungsansprüche gegen OFCS stehen nur den unmittelbaren Käufern zu und sind nicht abtretbar.

8. Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für die Produkte und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus.

VII. Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Zahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung der Parteien vor, und zwar auch insoweit, als es sich um Forderungen aus früheren Lieferungen handelt. Der Käufer darf über die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände nur insoweit verfügen, als sie im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter veräußert werden sollen.

2. Im Falle einer Weiterveräußerung der Ware tritt der Käufer schon jetzt seine Ansprüche an OFCS ab. Wir sind berechtigt und der Käufer ist auf unser Verlangen verpflichtet, dem Kunden die Abtretung schriftlich anzuzeigen. Ggf. hat der Käufer auch im Wege des verlängerten Eigentumsvorbehalts uns das Eigentum an den Gegenständen gegenüber seinen Kunden vorzubehalten.

3. Wird die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware gepfändet, hat der Käufer uns sofort und umfassend zu unterrichten und den Dritten auf unsere Rechte aufmerksam zu machen sowie uns die zu unserer Intervention nötigen Unterlagen zu Verfügung zu stellen.

4. Die durch unsere Intervention entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Käufers.

VIII. Haftungsbeschränkung

1. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

IX. Zahlungsbedingungen

1. Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen von OFCS sofort ohne Abzug oder bar zahlbar. Bei Überweisungen und Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Forderungsbetrag auf dem Bankkonto von OFCS gutgeschrieben worden ist. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Alle Zahlungen werden grundsätzlich mit der ältesten Schuld aufgerechnet, unabhängig von anders lautenden Bestimmungen des Käufers. Sind bereits Kosten der Betreibung und Zinsen entstanden, wird die Zahlung zunächst auf diese angerechnet und zuletzt auf die Hauptforderung. Vom Verzugszeitpunkt an ist OFCS berechtigt, Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Der Käufer trägt die gesamten Gerichts- und Vollstreckungskosten.

2. Erstbesteller werden grundsätzlich per Nachnahme bzw. Vorkasse beliefert. Lieferungen ins Ausland erfolgen nur per Vorkasse. Andere Zahlungsweisen bedürfen der Vereinbarung mit OFCS. OFCS behält sich ausdrücklich vor, die Zahlungsweise zu ändern.
Bei Zahlungsrückständen erfolgen keine weiteren Lieferungen, bis der Zahlungsrückstand einschliesslich aller Kosten und Zinsen beglichen ist.

3. Kommt der Besteller seinen Zahlungs- oder den sich aus dem Eigentumsvorbehalt ergebenden Verpflichtungen nicht nach, tritt in seinen wirtschaftlichen Verhältnissen eine wesentliche Verschlechterung ein oder stellt er seine Zahlungen ein, so wird die gesamte Restschuld fällig, auch soweit Wechsel mit späterer Fälligkeit laufen.

X. Geltendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Für die Gewährleistungsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen OFCS und Käufer, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2. Erfüllungsort ist Köln. Soweit der Käufer Vollkaufmann ist i.S. des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln ausschließlich Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Klauseln treten dann die gesetzlichen Bestimmungen, die dem Gewollten möglichst nahe kommen.